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AGB (Verkaufs & Lieferbedienungen): |
§ 1 |
Mit Erteilung eines Auftrages gelten die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedienungen als anerkannt.
Die Annhame des Auftrages durch den Verkäufer erfolgt nur zu den nachstehenden Bedingungen. Für den Käufer ist dieser Kaufvertrag mit
Unterzeichnung verbindlich. Im übrigen gilt die VOB, diese befindet sich zur Einsicht beim Verkäufer. |
§ 2 |
Der Kaufpreis bei Abrufaufträgen ohne Frist ist nach Ablauf eines Jahres zur Zahlung fällig. |
§ 3 |
Lieferfrist: Alle vom Verkäufer gemachten Lieferfristangaben werden nach bestem Ermessen gegeben. Sie sind nur als annährend und für den Verkäufer unverbindlich zu betrachten.
Höhere Gewalt und Ereignisse, die dem Verkäufer die Lieferung und Montage wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Lieferung auf Dauer der Behinderung und eine angemessene
Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzuges oder nicht Erfüllung sind ausgeschlossen, ebenso die
Geltendmachung von Folgeschäden bei Fixgeschäften. Kommt der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich
zu setzenden Nachfrist von mindestens 2 Monaten vom Vertrag insofern zurücktreten, als der Verkäufer den Vertrag noch nicht erfüllt hat. |
§ 4 |
Zahlungsbedingungen: 80% der Auftragssumme sind per Vorauskasse zu leisten. Die vereinbarten Zahlungen haben pünktlich und unaufgefordert zu erfolgen.
Gegenansprüche des Käufers außerhalb dieses Vertrages geben dem Käufer kein Recht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen.
Das gilt auch für den Fall, dass der Käufer die gelieferte Ware beanstandet. Der Käufer muss wegen solcher Ansprüche besonderst klagen.
Bei Terminüberschreitung werden, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, Verzugszinsen gemäß §288 BBG berechnet.
Außerdem sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, künftige Aufträge nur noch per Vorkasse durchzuführen oder eine Belieferung einzustellen.
Wird die Ware bei Anlieferung nicht bezahlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware wieder mitzunehmen und die 2te Anfahrt zu berechnen.
Kann auch bei dem erneuten Termin die Montage nicht oder noch nicht vollständig durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Preis ohne
Montageleistung zu verlangen und hinsichtlich der Montagearbeiten vom Vertrag zurück zutreten.
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§ 5 |
Nimmt der Käufer die bestellte Ware nicht ab, so ist er gleichwohl zur Zahlung des vollen Kaufpreises verpflichtet,
da die Ware nicht mehr verwendet werden kann, weil sie nach Maß angefertigt worden ist. Falls der Käufer mit Einverständnis des Verkäufers von Fertigstellung der
bestellten Waren vom Verkauf zurücktritt, so sind 30% des Kaufpreises als Entschädigung für entgangene Gewinne und entstandenen Kosten zu zahlen,
ohne Nachweis des Schadens. Dem Käufer ist gestattet, nachzuweisen, dass der Schaden nicht entstanden ist oder niedriger ist. |
§ 6 |
Eigentumsvorbehalt: Die Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Vertrag Eigentum des Lieferers. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten
Zahlungstermine dem Lieferer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum auszuhändigen.
Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Lieferers, so ist er diesem zum Schadensersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Werden Liefergegenstände mit anderen Gegenständen fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen,
seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand auf den Lieferer. Soweit Gegenstände wesentlicher Bestandteil eines Baugrundstückes geworden ist und der Auftraggeber nicht der Eigentümer
des Baugrundstückes ist, gehen Zahlungsansprüche des Auftraggebers gegenüber seines Vertragspartner bzw. dem Eigentümer des Baugrundstückes auf den Auftragnehmer in Höhe des Wertes der eingebauten Gegenstände über.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Abtretung offen zulegen und Zahlungen von dem Vertragspartner des Auftraggebers direkt zu verlangen.
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§ 7 |
Mündliche Abmachungen müssen auf dem Orginal des Auftrages in der Rubrik 'Bemerkungen' festgelegt
werden, sie bedürfen der schriftlichen Betsätigung des Verkäufers, um Gültigkeit zu erlangen. |
§ 8 |
Gewährleistung: Der Lieferer übernimmt nach den Bestimmungen der VOB die Gewähr, dass die Lieferung z.Z. der Annahme
die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem üblichen Gebrauch
aufheben oder mindern. Mögliche Farbabweichungen liegen in den Grenzwerten der DIN-Norm. Änderungen der Konstruktionen und Bauweise sind jederzeit
zulässig und müssen vom Kunden akzeptiert werden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt, wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere
seinen Mängelanzeigen und Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Die Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von der Pflicht der Erfüllung der übernommenen Gewährleistung. |
§ 9 |
Kann beim Eintreffen des Montagetrupps des Verkäufers durch Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet die Kosten der vergeblichen
Anfahrt zu ersetzen. Für Aus- oder Einbaubedingte Beschädigungen kann keine Haftung übernommen werden. |
§10 |
Mängelrügen: Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Einbau zu prüfen um dem Verkäufer alle Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Mängel die bei
der Prüfung nicht entdeckt werden konnten sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen, spätestens aber innerhalb 2 Wochen seit dem vom Verkäufer
nachgewiesenem Montagetag. Andernfalls sind daraus resultierende rechte des Käufers verwirkt, im übrigen gilt die VOB ( nach 12 Tagen gilt der Bau als abgenommen).
Fristgerecht gemeldete Mängel können vom Verkäufer nur dann berücksichtigt werden, wenn der Käufer nachweist, dass der Mangel
nicht durch falsche Inbetriebnahme oder ordnungswidrige Bedienung und Behandlung der Ware zurückzuführen ist. Spätere Beanstandungen finden keine Berücksichtigung. |
§11 |
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist jeweils der Sitz vom Lieferanten. |
§12 |
Bei Lieferung oder Montage von Rolladenkastendeckel sind diese für Nacharbeiten immer zugängig zu lassen.
Nacharbeiten z.B. Tapezier- oder Verputzarbeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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